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gemeinsam
gegen
Rechtsbeugung
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ein weiteres
Projekt
des Beamtendumm-Förderverein (BdF) |
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V091211 |
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| Foto |

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Video
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| Kotzen
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| Witze |

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| Spruch |
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| Flugblätter |
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V091202 |
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| www.die-Justizkritiker.de |
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HOME-Korte
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1000 |
| 8 |
20091128 |
Schreiben
des OLG D |
OLG-D
gewährt nun doch Wiedereinsetzung |
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| 6b |
20091125 |
KOMMENTAR |
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3000 |
| 6 |
20091118 |
Antwortschreiben |
Antwortschreiben
des LG Wuppertal |
2000 |
| 5 |
20091006 |
Demo2 |
Demo
vor dem LG Wuppertal |
2000 |
| 4 |
20091002 |
Schreiben
LG Wuppertal |
Schreiben
des LG-W an Kalinowsky und Schreiber |
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| 3 |
20090901 |
Demo1 |
Demo
vor dem LG Wuppertal |
2000 |
| 2 |
20090801 |
Flugblatt |
Flugblatt
zum Thema Justiz |
2000 |
| 1 |
20090716 |
Strafantrag |
Strafantrag
wegen Rechtsbeugung |
2000 |
| ..... |
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| V100128 |
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Am xx war ich am
Amtsgericht xx. Dort beobachtete ich zwei Gerichtsverhandlungen eines
Richters. In beiden Fällen ging es um den Vorwurf der
Fahrerflucht. Im Fall "A" soll eine Frau auf einem Parkplatz beim
Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben. Die Frau teilte
dem Gericht mit, dass sie von einer Berührung ihres Fahrzeugs
nicht bemerkt habe, und daher logischerweise weitergefahren sei. Der
Richter regte gegenüber dem Staatsanwalt an, das Strafverfahren
auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Der Staatsanwalt durfte dies
aber nicht entscheiden, und musste daher vorher mit seiner Dienststelle
telefonieren, um sich dies genehmigen zu lassen. Nach der Rückkehr
des Staatsanwalt wurde die Einstellung verworfen, die Frau,
die eine Rente von ca. 900 € hat, wurde zu einer
Geldstrafe von 350? € verurteilt.
Danach kam ein Beamter, dem ebenfalls Fahrerflucht vorgeworfen wurde.
Auch dieser behauptet, er habe von einer Berührung seines
Fahrzeugs nichts bemerkt. Zeugen berichteten, dass das beschädigte
Fahrzeug durch die Berührung deutlich gewackelt habe. Dennoch
regte der Richter erneut die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der
Landeskasse an. Erneut musste der Staatsanwalt bei seiner Dienststelle
nachfragen. Offensichtlich war bei der Staatsanwaltschaft das
Grundgesetz weder bekannt noch zum Nachlessen vorrätig. Oder
dort versteht man unter "Gleichheit vor dem Gesetz" etwas anderes als
ich. Vielleicht gibt es ihm Grundgesetz auch einen Beamtenbonus, von
dem mir nichts bekannt ist. Jedenfalls wurde bei dem Beamten das
Strafverfahren eingestellt. |
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| Ich möchte dieses
Verhalten nicht kommentieren, sondern dies dem Leser überlassen.
Dem Volk sind die Zustände bei der Justiz anscheinend längst
bekannt, daher kennt es mehrer passende Sprüche dazu. |
1. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
2. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand. |
Beides deutet nicht darauf hin, dass das Volk mit der Rechtsprechung der Justiz nicht wirklich einverstanden ist.
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PDF
KOMMENTAR |
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www.korte.die-Justizkritiker.de/korte-2000-1002xx.html
: E100205 : V100205 : |
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