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8 20091128 Schreiben des OLG D OLG-D gewährt nun doch Wiedereinsetzung
6b 20091125 KOMMENTAR 3000
6 20091118 Antwortschreiben Antwortschreiben des LG Wuppertal 2000
5 20091006 Demo2 Demo vor dem LG Wuppertal 2000
4 20091002 Schreiben LG Wuppertal Schreiben des LG-W an Kalinowsky und Schreiber
3 20090901 Demo1 Demo vor dem LG Wuppertal 2000
2 20090801 Flugblatt Flugblatt zum Thema Justiz 2000
1 20090716 Strafantrag Strafantrag wegen Rechtsbeugung 2000
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V100128
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Am xx war ich am Amtsgericht xx. Dort beobachtete ich zwei Gerichtsverhandlungen eines Richters. In beiden Fällen ging es um den Vorwurf der Fahrerflucht. Im Fall "A" soll eine Frau auf einem Parkplatz beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben. Die Frau teilte dem Gericht mit, dass sie von einer Berührung ihres Fahrzeugs nicht bemerkt habe, und daher logischerweise weitergefahren sei. Der Richter regte gegenüber dem Staatsanwalt an, das Strafverfahren auf Kosten der Landeskasse einzustellen. Der Staatsanwalt durfte dies aber nicht entscheiden, und musste daher vorher mit seiner Dienststelle telefonieren, um sich dies genehmigen zu lassen. Nach der Rückkehr des Staatsanwalt wurde die Einstellung verworfen, die Frau, die eine Rente von ca. 900 € hat, wurde zu einer Geldstrafe von 350? € verurteilt.

Danach kam ein Beamter, dem ebenfalls Fahrerflucht vorgeworfen wurde. Auch dieser behauptet, er habe von einer Berührung seines Fahrzeugs nichts bemerkt. Zeugen berichteten, dass das beschädigte Fahrzeug durch die Berührung deutlich gewackelt habe. Dennoch regte der Richter erneut die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Landeskasse an. Erneut musste der Staatsanwalt bei seiner Dienststelle nachfragen. Offensichtlich war bei der Staatsanwaltschaft das Grundgesetz weder bekannt noch zum Nachlessen vorrätig. Oder dort versteht man unter "Gleichheit vor dem Gesetz" etwas anderes als ich. Vielleicht gibt es ihm Grundgesetz auch einen Beamtenbonus, von dem mir nichts bekannt ist. Jedenfalls wurde bei dem Beamten das Strafverfahren eingestellt.
Ich möchte dieses Verhalten nicht kommentieren, sondern dies dem Leser überlassen. Dem Volk sind die Zustände bei der Justiz anscheinend längst bekannt, daher kennt es mehrer passende Sprüche dazu.
1. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
2. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.
Beides deutet nicht darauf hin, dass das Volk mit der Rechtsprechung der Justiz nicht wirklich einverstanden ist.
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 KOMMENTAR
www.korte.die-Justizkritiker.de/korte-2000-1002xx.html : E100205 : V100205 :
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